ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
SCHWANGERSCHAFTSYOGA
| Im Krankheitsfall sind offene Stunden auf eine schwangere Freundin übertragbar.
| Eine vorzeitige Beendigung des Kurses ist nicht möglich.
| Bei Nichtteilnahme ist eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht möglich, auch im Falle von Erkrankung nicht.
| Ratenzahlung der Kursgebühr ist nicht möglich.
| Die Anmeldung zum geschlossenen Yogakurs erfolgt elektronisch über das Anmeldeformular.
| Nach erfolgter online Anmeldung haben Sie 7 Tage Zeit die Kursgebühr zu überweisen. Möchten Sie doch nicht am Kurs teilnehmen, haben Sie diese 7 Tage Zeit sich wieder schriftlich per E-Mail abzumelden. Haben Sie diese 7 Tage Frist überschritten ist eine Abmeldung vom Kurs nicht mehr möglich. Eine bereits überwiesene Kursgebühr wird nicht mehr zurück überwiesen. Sie sind verbindlich angemeldet.
BEZUSCHUSSUNG DER YOGAKURSE DURCH DIE KRANKENKASSEN
Nach den Richtlinien der Krankenkassen hinsichtlich des § 20 SGB V (Primärprävention) bzw. von der Kassenärztlichen Vereinigung hinsichtlich des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs mit dem Gesetzentwurf vom 27.8.2010 erfülle ich mit meiner 200 + Yoga Lehrer Ausbildung plus aller Zusatzausbildungen wie Pre & Postnatalyogalehrerin und Yin Yoga Lehrerin) nicht die erforderliche Qualifikation. Es liegt somit im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, ob der Yogakurs als Präventionskurs bezuschusst wird.
KURSBESCHEINIGUNG
Kursbescheinigungen werden ausschließlich in der 8. und damit letzten Kursstunde VOR ORT in der Elternschule ausgestellt. Es werden KEINE Bescheinigungen per E-Mail oder per Post raus gesendet. Ausnahme: Falls Sie in der 8. Stunde nicht anwesend sein konnten, können Sie mir einen adressierten sowie frankierten Rückumschlag zusenden und mir mitteilen an welchem Kursdatum Sie teilgenommen haben. Nur dann erfolgt die Kursbescheinigung per Post.
Ich stelle keine Rechnung über die Kursgebühr aus. Möchten Sie etwas bei Ihrer Krankenkasse oder dem Finanzamt einreichen, stelle ich ausschließlich die Kursbescheinigung unter den o.g. Bedingungen aus.
RÜCKBILDUNGSGYMNASTIK KURS nach dem BeBo® Konzept
Bitte lesen Sie hier die Zahlungsbedingungen durch, bevor Sie sich anmelden.
Rückbildungsgymnastik Kurs nach dem BeBo® Konzept rechne ich bei gesetzlich versicherten Frauen nicht über die Hebammengebührenverordnung ab. Bei diesem Rückbildungskurs handelt es sich um einen Präventionskurs auf der Grundlage eines Beckenboden Kurses nach dem „Beckenboden Training für Frauen zur Kräftigung nach dem BeBo® Konzept” Dieses Konzept eignet sich zu 100% für diesen Rückbildungskurs. Die Inhalte sind über das Konzept klar festgelegt und über die Anbieter BeBo® Deutschland und BeBo® Schweiz sehr bewährt und erfolgreich.
Das Konzept sieht 8 aufeinander aufbauenden Stunden á 90 Minuten vor. Die Gebühr für die 8 x 90 Minuten beträgt 120,00 €.
Für die jeweils bewilligte Bezuschussung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse müssen Sie 80%, sprich 7 von 8 mal am Kurs teilgenommen haben. In der 8. Kursstunde erhalten Sie von mir eine Teilnahmebescheinigung über den Kurs. Diese reichen Sie bei Ihrer Kasse ein. Die Kasse überweist Ihnen dann den bewilligten Zuschuss. Die Differenz zwischen dem bewilligten Zuschuss und der Kursgebühr ist Ihr Eigenanteil. Der Zuschuss schwankt zwischen 75 und 90 Euro je nach Krankenkasse bei gesetzlich versicherten Frauen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse bevor Sie sich bei mir anmelden, betreffend des Zuschusses für einen Beckenboden Kurs bei Kordula Gerlach mit dem Titel: „Beckenboden Training für Frauen zur Kräftigung nach dem BeBo® Konzept” unter der Kurs-ID: KU-BE-9YVZSG
PRIVAT versicherte Frauen erhalten nach Beendigung des Kurses eine Rechnung nach der aktuellen Hebammengebührenverordnung. Die Anzahlung von 120,00 € ist ebenso erforderlich. Kursstunden an denen Sie nicht teilgenommen haben, werden nicht von Ihrer PRIVATEN Krankenkasse und Beihilfe bezahlt. Diese müssen Sie selbständig bezahlen. Sie erhalten immer eine Rechnung über die vollständigen Kursgebühr nach der Hebammengebührenverordnung.
Für Ihre verbindliche Anmeldung können Sie sich ausschließlich ONLINE anmelden.
Mit Ihrer ONLINE Anmeldung wird die Kursanmeldegebühr in Höhe von 120,00 € innerhalb von 7 Tagen fällig. Möchten Sie doch nicht am Kurs teilnehmen, haben Sie diese 7 Tage Zeit sich wieder schriftlich per E-Mail abzumelden. Haben Sie diese 7 Tage Frist überschritten ist eine Abmeldung vom Kurs nicht mehr möglich. Eine bereits überwiesene Kursgebühr wird nicht mehr zurück überwiesen. Sie sind verbindlich angemeldet.
Die Gebühr für die Babybetreuung beträgt 44,00 € (BITTE PASSEND ZUR ERSTEN KURSSTUNDE MITBRINGEN) für 8 Termine und geht in der ersten Kursstunde direkt an die Babybetreuerinnen. Die Gebühr wird auch fällig, wenn Sie Ihr Kind in dem Kurs "mit Babybetreuung" mal nicht mitbringen. Zwei Plätze vergebe ich auf Anfrage im Vorfeld auch OHNE Babybetreuung für alle 8 Kurseinheiten, hierbei entfällt die Babybetreuungsgebühr. Diese Gebühr geht nicht an mich als Hebamme! Eine Teilzahlung der Betreuungsgebühr ist nicht möglich.
Weitere Infos
| Offene Stunden sind nicht auf andere Personen übertragbar.
| Eine vorzeitige Beendigung des Kurses ist nicht möglich.
| Bei Nichtteilnahme ist eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht möglich, auch im Falle von Erkrankung nicht.
| Ratenzahlung der Kursgebühr ist nicht möglich.
| Die Anmeldung zum geschlossenen Rückbildungskurs erfolgt elektronisch über das Anmeldeformular.
| Nach erfolgter online Anmeldung haben Sie 7 Tage Zeit die Kursgebühr zu überweisen. Möchten Sie doch nicht am Kurs teilnehmen, haben Sie diese 7 Tage Zeit sich wieder schriftlich per E-Mail abzumelden. Haben Sie diese 7 Tage Frist überschritten ist eine Abmeldung vom Kurs nicht mehr möglich. Eine bereits überwiesene Kursgebühr wird nicht mehr zurück überwiesen. Sie sind verbindlich angemeldet.
KURSBESCHEINIGUNG
Kursbescheinigungen werden ausschließlich in der 8. und damit letzten Kursstunde VOR ORT in der Elternschule ausgestellt. Es werden KEINE Bescheinigungen per E-Mail oder per Post raus gesendet. Ausnahme: Falls Sie in der 8. Stunde nicht anwesend sein konnten, können Sie mir einen adressierten sowie frankierten Rückumschlag zusenden und mir mitteilen an welchem Kursdatum Sie teilgenommen haben. Nur dann erfolgt die Kursbescheinigung per Post.
YOGA FÜR FRAUEN
Weitere Infos
| Im Krankheitsfall sind offene Stunden auf eine Freundin übertragbar.
| Eine vorzeitige Beendigung des Kurses ist nicht möglich.
| Bei Nichtteilnahme ist eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht möglich, auch im Falle von Erkrankung nicht.
| Ratenzahlung der Kursgebühr ist nicht möglich.
| Die Anmeldung zum geschlossenen Yogakurs erfolgt elektronisch über das Anmeldeformular.
| Nach erfolgter online Anmeldung haben Sie 7 Tage Zeit die Kursgebühr zu überweisen. Möchten Sie doch nicht am Kurs teilnehmen, haben Sie diese 7 Tage Zeit sich wieder schriftlich per E-Mail abzumelden. Haben Sie diese 7 Tage Frist überschritten ist eine Abmeldung vom Kurs nicht mehr möglich. Eine bereits überwiesene Kursgebühr wird nicht mehr zurück überwiesen. Sie sind verbindlich angemeldet.
BEZUSCHUSSUNG DER YOGAKURSE DURCH DIE KRANKENKASSEN
Nach den Richtlinien der Krankenkassen hinsichtlich des § 20 SGB V (Primärprävention) bzw. von der Kassenärztlichen Vereinigung hinsichtlich des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs mit dem Gesetzentwurf vom 27.8.2010 erfülle ich mit meiner 200 + Yoga Lehrer Ausbildung plus aller Zusatzausbildungen wie Pre & Postnatalyogalehrerin und Yin Yoga Lehrerin) nicht die erforderliche Qualifikation. Es liegt somit im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, ob der Yogakurs als Präventionskurs bezuschusst wird.
BECKENBODEN KURS FÜR FRAUEN
Das Konzept sieht 8 aufeinander aufbauenden Stunden á 90 Minuten vor. Die Gebühr für die 8 x 90 Minuten beträgt 120,00 €.
Für die jeweils bewilligte Bezuschussung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse müssen Sie 80%, sprich 7 von 8 mal am Kurs teilgenommen haben. In der 8. Kursstunde erhalten Sie von mir eine Teilnahmebescheinigung über den Kurs. Diese reichen Sie bei Ihrer Kasse ein. Die Kasse überweist Ihnen dann den bewilligten Zuschuss. Die Differenz zwischen dem bewilligten Zuschuss und der Kursgebühr ist Ihr Eigenanteil. Der Zuschuss schwankt zwischen 70 und 90 Euro bei gesetzlich versicherten Frauen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse bevor Sie sich bei mir anmelden, betreffend des Zuschusses für einen Beckenboden Kurs bei Kordula Gerlach mit dem Titel: „Beckenboden Training für Frauen nach dem BeBo® Konzept”.
PRIVAT versicherte Frauen müssen sich bei Ihrer Krankenkasse vorab informieren, ob Sie diesen Kurs bezuschusst bekommen.
Für Ihre verbindliche Anmeldung können Sie sich ausschließlich ONLINE anmelden.
Mit Ihrer ONLINE Anmeldung wird die Kursanmeldegebühr in Höhe von 120,00 € innerhalb von 7 Tagen fällig. Nach erfolgter ONLINE Anmeldung ist der Kurs 7 Tage für Sie reserviert. Sofern die Kursgebühr nach den 7 Tagen nicht bei mir eingegangen ist, hebe ich die Reservierung automatisch auf. Sie erhalten keine weitere E-Mail und sind nicht mehr angemeldet. Haben Sie versehentlich vergessen die Gebühr zu überweisen und wollen auf alle Fälle am Kurs teilnehmen, teilen Sie mir dies bitte mit.
| Eine vorzeitige Beendigung des Kurses ist nicht möglich.
| Bei Nichtteilnahme ist eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht möglich, auch im Falle von Erkrankung nicht.
| Ratenzahlung der Kursgebühr ist nicht möglich.
| Die Anmeldung zum geschlossenen Yogakurs erfolgt elektronisch über das Anmeldeformular.
| Nach erfolgter online Anmeldung haben Sie 7 Tage Zeit die Kursgebühr zu überweisen. Möchten Sie doch nicht am Kurs teilnehmen, haben Sie diese 7 Tage Zeit sich wieder schriftlich per E-Mail abzumelden. Haben Sie diese 7 Tage Frist überschritten ist eine Abmeldung vom Kurs nicht mehr möglich. Eine bereits überwiesene Kursgebühr wird nicht mehr zurück überwiesen. Sie sind verbindlich angemeldet.
BEZUSCHUSSUNG DES BECKENBODEN-KURSES NACH DEM BeBo®-KONZEPT DURCH DIE GESETZLICHEN KRANKENKASSEN
Nach den Richtlinien der Krankenkassen hinsichtlich des § 20 SGB V (Primärprävention) bzw. von der Kassenärztlichen Vereinigung hinsichtlich des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs mit dem Gesetzentwurf vom 27.8.2010 erfülle ich mit meiner zertifizierten Weiterbildung zur BeBo® Kursleiterin die erforderliche Qualifikation. Der Kurs wird als Präventionskurs von des gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Bitte erfragen Sie den Zuschuss unter dem Titel „Beckenboden Training für Frauen zur Kräftigung nach dem BeBo® Konzept” sowie unter der Kurs-ID: KU-BE-9YVZSG
Privat versicherte Teilnehmerinnen bitte ich, dies bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfe zu erfragen.
BITTE MELDEN SIE SICH NUR AN, WENN SIE MIT DEN INFORMATIONEN, DIE ICH OBEN AUFGELISTET HABE, EINVERSTANDEN SIND.
GESETZLICHE FEIERTAGE & SCHULFERIEN

