ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

SCHWANGERSCHAFTSYOGA

| Es handelt sich um einen geschlossenen Kurs mit vorgegebenen 8 Terminen
| Ein Quereinstieg ist auf Anfrage möglich.
| Im Krankheitsfall sind offene Stunden auf eine schwangere Freundin übertragbar.
| Eine vorzeitige Beendigung des Kurses ist nicht möglich.
| Bei Nichtteilnahme ist eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht möglich, auch im Falle von Erkrankung nicht.
| Ratenzahlung der Kursgebühr ist nicht möglich.
| Die Anmeldung zum geschlossenen Yogakurs erfolgt elektronisch über das Anmeldeformular.

| Nach erfolgter online Anmeldung haben Sie 7 Tage Zeit die Kursgebühr zu überweisen. Möchten Sie doch nicht am Kurs teilnehmen, haben Sie diese 7 Tage Zeit sich wieder schriftlich per E-Mail abzumelden. Haben Sie diese 7 Tage Frist überschritten ist eine Abmeldung vom Kurs nicht mehr möglich. Eine bereits überwiesene Kursgebühr wird nicht mehr zurück überwiesen. Sie sind verbindlich angemeldet.

 

BEZUSCHUSSUNG DER YOGAKURSE DURCH DIE KRANKENKASSEN

Nach den Richtlinien der Krankenkassen hinsichtlich des § 20 SGB V (Primärprävention) bzw. von der Kassenärztlichen Vereinigung hinsichtlich des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs mit dem Gesetzentwurf vom 27.8.2010 erfülle ich mit meiner 200 + Yoga Lehrer Ausbildung plus aller Zusatzausbildungen wie Pre & Postnatalyogalehrerin und Yin Yoga Lehrerin) nicht die erforderliche Qualifikation. Es liegt somit im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, ob der Yogakurs als Präventionskurs bezuschusst wird.

 

 

RÜCKBILDUNGSGYMNASTIK KURS nach dem BeBo® Konzept

Bitte lesen Sie hier die Zahlungsbedingungen durch, bevor Sie sich anmelden.

Rückbildungsgymnastik Kurs nach dem BeBo® Konzept rechne ich bei gesetzlich versicherten Frauen nicht über die Hebammengebührenverordnung ab. Bei diesem Rückbildungskurs handelt es sich um einen Präventionskurs auf der Grundlage eines Beckenboden Kurses nach dem „Beckenboden Training für Frauen nach dem BeBo® Konzept” Dieses Konzept eignet sich zu 100% für diesen Rückbildungskurs. Die Inhalte sind über das Konzept klar festgelegt und über die Anbieter BeBo® Deutschland und BeBo® Schweiz sehr bewährt und erfolgreich.
Das Konzept sieht 8 aufeinander aufbauenden Stunden á 90 Minuten vor. Die Gebühr für die 8 x 90 Minuten beträgt 120,00 €.

Für die jeweils bewilligte Bezuschussung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse müssen Sie 80%, sprich 7 von 8 mal am Kurs teilgenommen haben. In der 8. Kursstunde erhalten Sie von mir eine Teilnahmebescheinigung über den Kurs. Diese reichen Sie bei Ihrer Kasse ein. Die Kasse überweist Ihnen dann den bewilligten Zuschuss. Die Differenz zwischen dem bewilligten Zuschuss und der Kursgebühr ist Ihr Eigenanteil. Der Zuschuss schwankt zwischen 70 und 90 Euro bei gesetzlich versicherten Frauen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse bevor Sie sich bei mir anmelden, betreffend des Zuschusses für einen Beckenboden Kurs bei Kordula Gerlach mit dem Titel: „Beckenboden Training für Frauen nach dem BeBo® Konzept”.

PRIVAT versicherte Frauen erhalten nach Beendigung des Kurses eine Rechnung nach der aktuellen Hebammengebührenverordnung. Die Anzahlung von 120,00 € ist ebenso erforderlich. Kursstunden an denen Sie nicht teilgenommen haben, werden nicht von Ihrer PRIVATEN Krankenkasse und Beihilfe bezahlt. Diese müssen Sie selbständig bezahlen. Sie erhalten immer eine Rechnung über die vollständigen Kursgebühr nach der Hebammengebührenverordnung.

Für Ihre verbindliche Anmeldung können Sie sich ausschließlich ONLINE anmelden.

Mit Ihrer ONLINE Anmeldung wird die Kursanmeldegebühr in Höhe von 120,00 € innerhalb von 7 Tagen fällig. Nach erfolgter ONLINE Anmeldung ist der Kurs 7 Tage für Sie reserviert. Sofern die Kursgebühr nach den 7 Tagen nicht  bei mir eingegangen ist, hebe ich die Reservierung automatisch auf. Sie erhalten keine weitere E-Mail und sind nicht mehr angemeldet. Haben Sie versehentlich vergessen die Gebühr zu überweisen und wollen auf alle Fälle am Kurs teilnehmen, rufen Sie mich bitte an.

Die Gebühr für die Kurse mit Babybetreuung beträgt 44,00 € (BITTE PASSEND ZUR ERSTEN KURSSTUNDE MITBRINGEN) für 8 Termine und geht in der ersten Kursstunde direkt an die Babybetreuerinnen. Die Gebühr wird auch fällig, wenn Sie Ihr Kind in dem Kurs "mit Babybetreuung" mal nicht mitbringen. Zwei Plätze vergebe ich im Vorfeld fest auch OHNE Babybetreuung für alle 8 Kurseinheiten. In diesen beiden vorab vereinbarten Fällen entfällt die Babybetreuungsgebühr. Die Gebühr geht nicht an mich als Hebamme! 


Weitere Infos

| Es handelt sich um einen geschlossenen Kurs mit vorgegebenen 8 Terminen
| Ein Quereinstieg ist nicht möglich.
| Offene Stunden sind nicht auf andere Personen übertragbar.
| Eine vorzeitige Beendigung des Kurses ist nicht möglich.
| Bei Nichtteilnahme ist eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht möglich, auch im Falle von Erkrankung nicht.
| Ratenzahlung der Kursgebühr ist nicht möglich.
| Die Anmeldung zum geschlossenen Rückbildungskurs erfolgt elektronisch über das Anmeldeformular.

| Nach erfolgter online Anmeldung haben Sie 7 Tage Zeit die Kursgebühr zu überweisen. Möchten Sie doch nicht am Kurs teilnehmen, haben Sie diese 7 Tage Zeit sich wieder schriftlich per E-Mail abzumelden. Haben Sie diese 7 Tage Frist überschritten ist eine Abmeldung vom Kurs nicht mehr möglich. Eine bereits überwiesene Kursgebühr wird nicht mehr zurück überwiesen. Sie sind verbindlich angemeldet.

 

 

YOGA FÜR FRAUEN

Weitere Infos

| Es handelt sich um einen geschlossenen Kurs mit vorgegebenen 8 Terminen
| Ein Quereinstieg ist auf Anfrage möglich.
| Im Krankheitsfall sind offene Stunden auf eine Freundin übertragbar.
| Eine vorzeitige Beendigung des Kurses ist nicht möglich.
| Bei Nichtteilnahme ist eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht möglich, auch im Falle von Erkrankung nicht.
| Ratenzahlung der Kursgebühr ist nicht möglich.
| Die Anmeldung zum geschlossenen Yogakurs erfolgt elektronisch über das Anmeldeformular.

| Nach erfolgter online Anmeldung haben Sie 7 Tage Zeit die Kursgebühr zu überweisen. Möchten Sie doch nicht am Kurs teilnehmen, haben Sie diese 7 Tage Zeit sich wieder schriftlich per E-Mail abzumelden. Haben Sie diese 7 Tage Frist überschritten ist eine Abmeldung vom Kurs nicht mehr möglich. Eine bereits überwiesene Kursgebühr wird nicht mehr zurück überwiesen. Sie sind verbindlich angemeldet.

 

BEZUSCHUSSUNG DER YOGAKURSE DURCH DIE KRANKENKASSEN

Nach den Richtlinien der Krankenkassen hinsichtlich des § 20 SGB V (Primärprävention) bzw. von der Kassenärztlichen Vereinigung hinsichtlich des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs mit dem Gesetzentwurf vom 27.8.2010 erfülle ich mit meiner 200 + Yoga Lehrer Ausbildung plus aller Zusatzausbildungen wie Pre & Postnatalyogalehrerin und Yin Yoga Lehrerin) nicht die erforderliche Qualifikation. Es liegt somit im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, ob der Yogakurs als Präventionskurs bezuschusst wird.

 

BECKENBODEN KURS FÜR FRAUEN


Das Konzept sieht 8 aufeinander aufbauenden Stunden á 90 Minuten vor. Die Gebühr für die 8 x 90 Minuten beträgt 120,00 €.

Für die jeweils bewilligte Bezuschussung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse müssen Sie 80%, sprich 7 von 8 mal am Kurs teilgenommen haben. In der 8. Kursstunde erhalten Sie von mir eine Teilnahmebescheinigung über den Kurs. Diese reichen Sie bei Ihrer Kasse ein. Die Kasse überweist Ihnen dann den bewilligten Zuschuss. Die Differenz zwischen dem bewilligten Zuschuss und der Kursgebühr ist Ihr Eigenanteil. Der Zuschuss schwankt zwischen 70 und 90 Euro bei gesetzlich versicherten Frauen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse bevor Sie sich bei mir anmelden, betreffend des Zuschusses für einen Beckenboden Kurs bei Kordula Gerlach mit dem Titel: „Beckenboden Training für Frauen nach dem BeBo® Konzept”.

PRIVAT versicherte Frauen müssen sich bei Ihrer Krankenkasse vorab informieren, ob Sie diesen Kurs bezuschusst bekommen.

Für Ihre verbindliche Anmeldung können Sie sich ausschließlich ONLINE anmelden.

Mit Ihrer ONLINE Anmeldung wird die Kursanmeldegebühr in Höhe von 120,00 € innerhalb von 7 Tagen fällig. Nach erfolgter ONLINE Anmeldung ist der Kurs 7 Tage für Sie reserviert. Sofern die Kursgebühr nach den 7 Tagen nicht  bei mir eingegangen ist, hebe ich die Reservierung automatisch auf. Sie erhalten keine weitere E-Mail und sind nicht mehr angemeldet. Haben Sie versehentlich vergessen die Gebühr zu überweisen und wollen auf alle Fälle am Kurs teilnehmen, teilen Sie mir dies bitte mit.

| Es handelt sich um einen geschlossenen Kurs mit vorgegebenen 8 Terminen
| Ein Quereinstieg ist auf Anfrage möglich.
| Eine vorzeitige Beendigung des Kurses ist nicht möglich.
| Bei Nichtteilnahme ist eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht möglich, auch im Falle von Erkrankung nicht.
| Ratenzahlung der Kursgebühr ist nicht möglich.
| Die Anmeldung zum geschlossenen Yogakurs erfolgt elektronisch über das Anmeldeformular.

| Nach erfolgter online Anmeldung haben Sie 7 Tage Zeit die Kursgebühr zu überweisen. Möchten Sie doch nicht am Kurs teilnehmen, haben Sie diese 7 Tage Zeit sich wieder schriftlich per E-Mail abzumelden. Haben Sie diese 7 Tage Frist überschritten ist eine Abmeldung vom Kurs nicht mehr möglich. Eine bereits überwiesene Kursgebühr wird nicht mehr zurück überwiesen. Sie sind verbindlich angemeldet.

 

 

 

 

BITTE MELDEN SIE SICH NUR AN, WENN SIE MIT DEN INFORMATIONEN, DIE ICH OBEN AUFGELISTET HABE, EINVERSTANDEN SIND.

 

GESETZLICHE FEIERTAGE & SCHULFERIEN

An bundesweit geltenden gesetzlichen Feiertagen findet kein Yogaunterricht statt.
Yoga Raum Kassel behält sich vor, in den Hessischen Schulferien eingeschränkt oder gar keinen Unterricht anzubieten.

 

BEZUSCHUSSUNG DER YOGAKURSE DURCH DIE KRANKENKASSEN

Nach den Richtlinien der Krankenkassen hinsichtlich des § 20 SGB V (Primärprävention) bzw. von der Kassenärztlichen Vereinigung hinsichtlich des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs mit dem Gesetzentwurf vom 27.8.2010 erfülle ich mit meiner 200 + Yoga Lehrer Ausbildung nicht die erforderliche Qualifikation. Es liegt somit im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, ob der Yogakurs als Präventionskurs bezuschusst wird.

 

BEZUSCHUSSUNG DES BECKENBODEN-KURSES NACH DEM BeBo®-KONZEPT DURCH DIE KRANKENKASSEN

Nach den Richtlinien der Krankenkassen hinsichtlich des § 20 SGB V (Primärprävention) bzw. von der Kassenärztlichen Vereinigung hinsichtlich des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs mit dem Gesetzentwurf vom 27.8.2010 erfülle ich mit meiner zertifizierten Weiterbildung zur BeBo® Kursleiterin die erforderliche Qualifikation. Der Kurs wird als Präventionskurs von des gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
Privat versicherte Teilnehmerinnen bitte ich, dies bei Ihrer Kasse zu erfragen.

 
 

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